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Quelle: © PantherMedia / Petra Nehmeyer

Gemeinnützige Einrichtungen

Beantragen Sie online die Aufnahme Ihrer Einrichtung in das Verzeichnis der Geldauflagenempfänger/innen

Online-Antrag zur Aufnahme in die Liste der Geldauflagenempfänger

In Ermittlungs-, Straf- und Gnadenverfahren kann den Betroffenen die Zahlung von Geldauflagen zugunsten der Staatskasse oder einer gemeinnützigen Einrichtung auferlegt werden. Letztere können durch Staats- und Amtsanwälte/innen nur bedacht werden, wenn sie in einem zentralen Verzeichnis der Justiz des Landes registriert sind. Auch den Richterinnen und Richtern dient das Verzeichnis als wesentliche Entscheidungshilfe.

Seit dem 1. Oktober 2010 wird diese Registrierung zentral für die Justiz in Nordrhein Westfalen durch die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf vorgenommen. Dort wird ein elektronisches Verzeichnis der gemeinnützigen Einrichtungen geführt, zu deren Gunsten Geldauflagen festgesetzt werden können.

Ein Antrag auf Aufnahme in dieses Verzeichnis kann ausschließlich über das hier angebotene Online-Verfahren erfolgen und ist ausdrücklich solchen Einrichtungen vorbehalten, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke im Sinne der §§ 52, 53, 54 der Abgabenordnung erfüllen. Weitere Voraussetzungen sind für Vereine/GmbH/Stiftungen unter anderem das Hochladen einer/eines Satzung/Gesellschaftervertrages, eines Körperschaftssteuerfreistellungsbescheides und die Entbindung des Finanzamtes vom Steuergeheimnis als PDF-Dokument bzw. für Körperschaften des öffentlichen Rechts/Behörden/Kirchengemeinden das Ausfüllen einer Selbsterklärung, sowie für alle Einrichtungen die Mitteilung der aus diesen Verfahren zugewiesenen und erhaltenen Beträge mittels des Reiters „Verwendungsnachweis“, der Ihnen nach Anmeldung in dem Portal zur Verfügung steht.

Falls Sie eine gemeinnützige Einrichtung vertreten und diese in das Verzeichnis der Justiz Nordrhein Westfalens aufnehmen lassen möchten, lesen Sie bitte zunächst die Allgemeinen Hinweise, das Merkblatt zu den Besonderen Verpflichtungen und die Datenschutzhinweise.

 

Hilfe hierbei erhalten Sie unter "Häufig gestellte Fragen".

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