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Weitere Informationen zu NRWE

Die Rechtsprechungsdatenbank NRWE ist eine und über das Internet für alle zugängliche Online-Datenbank, in der sämtliche Entscheidungen nordrhein-westfälischer Gerichte, an denen ein öffentliches Interesse besteht, in anonymisierter Form (Datenschutz der Prozessbeteiligten) eingestellt und online im Volltext abgerufen werden können.

Wie nutze ich NRWE?

Die Nutzung von NRWE ist anwenderfreundlich und weitgehend in Funktion und Optik den gängigen Suchmaschinen angepasst. Die Datenbank kann nach verschiedenen Kriterien durchsucht werden; selbstverständlich brauchen nicht alle Kriterien (etwa: Gericht, Ort, Datum, Aktenzeichen) bekannt zu sein, um die gewünschte Entscheidung zu finden. So kann ein Urteil ohne weiteres nur aufgrund der Eingabe des Aktenzeichens gefunden werden. Zudem besteht eine komfortable Volltextsuche.

Wenn Sie eine interessante Entscheidung gefunden haben, besteht die Möglichkeit zum Ausdrucken über die Schaltfläche "Seite drucken" und zum Abspeichern über die Schaltfläche "Entscheidung als PDF runterladen" am Ende der Entscheidung. Sollten Sie Probleme beim Ausdrucken feststellen, könnte die Aktivierung eines sogenannten Pop-Up-Blockers in Ihrem Browser die Ursache sein.

Eine ausführliche Erläuterung der Benutzermaske ist unter dem Punkt "Hilfe" verfügbar.


Was finde ich in NRWE?

Die Datenbank enthält grundsätzlich ungekürzte und anonymisierte Entscheidungen aller Gerichte des Landes Nordrhein-Westfalen, die von den Richterinnen und Richtern als veröffentlichungswürdig eingestuft wurden, von Dritten angefragt wurden oder aus anderen Gründen für die Öffentlichkeit von Interesse sind. Diese Entscheidungen werden auf Veranlassung der jeweiligen Gerichte in die Datenbank eingestellt. Es sind also nicht sämtliche Entscheidungen der Landesgerichte in der Datenbank enthalten!

Die Datenbank wird täglich erweitert und um neue Entscheidungen ergänzt. 

Ich habe ein juristisches Problem - hilft mir NRWE?

Den Entscheidungen sind teilweise Leitsätze beigefügt. Eine Beifügung sonstiger Informationen erfolgt nicht; dies ist Aufgabe juristischer Fachverlage.

Ebenso wenig kann eine juristische Beratung oder Erteilung von Auskünften im Einzelfall vorgenommen werden. Solche Rechtsdienstleistungen sind grundsätzlich bestimmten anderen Personen vorbehalten, insbesondere den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten. Selbst wenn Sie meinen, "Ihren" Fall im Internet wiedergefunden zu haben, bedenken Sie bitte, dass dies eine Rechtsberatung zu Ihrem juristischen Problem oft nicht überflüssig macht. Bedenken Sie etwa auch, dass ältere Entscheidungen, die in der Datenbank erhältlich sind, möglicherweise nicht mehr den aktuellen Stand der Rechtsprechung wiedergeben oder inzwischen durch spätere Entscheidungen überholt sein können. Eine Haftung für die Inhalte wird generell nicht übernommen. Eine Recherche in NRWE kann - und soll - daher qualifizierten Rechtsrat nicht ersetzen.

Möglich - und vielfach sinnvoll - ist aber, die Datenbank zu bestimmten rechtlichen Stichworten nach Entscheidungen zu durchsuchen (etwa "Nebenkosten").


Die von mir gesuchte Entscheidung ist nicht in NRWE enthalten - was nun?

Der Bestand der Datenbank wird täglich ergänzt und erweitert. Gleichwohl kann es vorkommen, dass eine Entscheidung noch nicht in der Datenbank verfügbar ist. Sie können direkt bei der Verfahrenspflegestelle NRWE (nrwe@olg-koeln.nrw.de E-Mail) die Veröffentlichung einer Entscheidung beantragen.
Wenn Sie darüber hinaus gleichwohl eine Entscheidungsabschrift benötigen, können Sie diese unmittelbar (gebührenpflichtig) von dem Gericht anfordern, welches die Entscheidung erlassen hat. Die Internetauftritte aller Gerichte finden Sie im Bereich Gerichte und Behörden.


Kontakt für weitere Fragen zu NRWE:

Verfahrenspflegestelle NRWE, Oberlandesgericht Köln
E-Mail: nrwe@olg-koeln.nrw.de