Aktueller Inhalt: Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um als psychosoziale Prozessbegleiterin oder psychosozialer Prozessbegleiter tätig werden zu können? Welche Aus- oder Weiterbildungen werden in Nordrhein-Westfalen anerkannt? Kann ich auch schon in der psychosozialen Prozessbegleitung tätig werden, wenn ich die spezialisierte Aus- und Weiterbildung noch nicht vollständig abgeschlossen habe? Wie läuft das Anerkennungsverfahren ab ? Was muss ich tun, wenn ich über den 31. Juli 2017 hinaus als psychosoziale Prozessbegleitung anerkannt werden möchte?" Wie kann ich in das Verzeichnis der psychosozialen Prozessbegleiterinnen und -begleiter eingetragen werden? Was hat es mit den örtlichen und sachlichen Tätigkeitsschwerpunkten auf sich? Welche Vergütung erhalte ich für die Tätigkeit in der psychosozialen Prozessbegleitung?