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Arzthaftung

Wer zum Arzt gehen oder sich ins Krankenhaus begeben muss, hat auch Rechte, z.B. das Recht auf Aufklärung und Beratung, das Recht auf eine sorgfältige und qualifizierte Behandlung und das Recht auf Einsicht in die Behandlungsunterlagen. Wird ihm durch eine schuldhafte Falschbehandlung ein Schaden zugefügt, dann hat er Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Damit der Patient seine Rechte nutzen kann, muss er sie kennen. Deshalb wurde auf Initiative des Bundesministeriums der Justiz und des Bundesministeriums für Gesundheit ein Papier mit dem Titel Patientenrechte in Deutschland verfasst. Es erläutert in allgemeinverständlicher Form die Rechte des Patienten im Behandlungsverhältnis und im Schadensfall.

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