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Beamtin/Beamter

Das Beamtenverhältnis ist ein besonderes, öffentlich-rechtlich ausgestaltetes Dienstverhältnis zwischen einem Träger öffentlicher Gewalt (Bund, Land, Kommune) und dem Beamten. Es hat sich in Deutschland historisch seit dem Ende des 18. Jahrhunderts als besondere Form des Dienstverhältnisses herausgebildet. Das Beamtenverhältnis zeichnet sich im modernen Staat durch eine besondere allgemeine und politische Treuepflicht des Beamten gegenüber dem Dienstherrn aus. Weitere Grundsätze des Beamtenverhältnisses sind das Streikverbot, das Leistungsprinzip, das Lebenszeitprinzip, das Laufbahnprinzip und die Fürsorgepflicht des Dienstherrn. Art  33 Abs.3 und 4 des Grundgesetzes verpflichten den Staat, hoheitliche Aufgaben als ständige Aufgabe in der Regel den Beamten zu übertragen und enthalten daher eine institutionelle Garantie des Berufsbeamtentums. Dementsprchend sind die Beschäftigungsverhältnisse im öffentlichen Dienst zweispurig ausgestaltet, einmal als beamtenrechtliche Verhältnisse und zum anderen als privatrechtliche Verhältnisse (Arbeiter und Angestellte). Rechtsgrundlagen des Beamtenverhältnisses sind neben dem GG das Beamtenrechtsrahmengesetz, das Bundesbeamtengesetz und die Beamtengesetze der Länder.

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