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Erbscheinverfahren

Das Erbscheinverfahren ist ein Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit, das dazu dient, das Erbrecht festzustellen und dem Erben auf dessen Antrag einen Erbschein auszustellen. Das Verfahren folgt dem Grundsatz des Amtsverfahrens, d. h. dass das Nachlassgericht die zur Erteilung des Erbscheines erforderlichen Feststellungen zu treffen und die Tatsachen zu ermitteln hat (§ 2358 BGB). Der Antragsteller hat Mitwirkungspflichten, er muss die erforderlichen Unterlagen (Personenstandsurkunden) beibringen, Angaben zu den Verwandtschafts- und Familienverhältnissen machen und bestimmte Tatsachen eidesstattlich versichern.

Hinweis: Bitte vereinbaren Sie in jedem Fall einen Termin mit dem Nachlassgericht.

Weitere Informationen im Bürgerservice

 

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