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Gesetzlicher Richter

Gesetzlicher Richter: Es besteht eine grundgesetzliche Garantie auf einen gesetzlichen Richter. Dieser Anspruch umfasst das Gericht als organisatorische Einheit, das erkennende Gericht als Spruchkörper und auch den oder die im Einzelfall zur Entscheidung berufene Richter oder Richterin. Niemand darf diesem gesetzlichen Richter entzogen werden. Dieser muss von vornherein, u.a. aufgrund von Prozessordnungen, dem Gerichtsverfassungsrecht und von den Gerichtspräsidien beschlossenen Geschäftsverteilungsplänen, so eindeutig wie möglich bestimmbar sein.

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