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Häuser des Jugendrechts für Intensivtäter

In den Häusern des Jugendrechts arbeiten Jugend(gerichts)hilfe, Staatsanwaltschaft und Polizei zusammen. Sie befassen sich mit jugendlichen und heranwachsenden Tatverdächtigen, die mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten sind und denen eine beginnende oder sich verfestigende kriminelle Zukunft vorhergesagt wird (sog. Intensivtäter). Durch die enge Kooperation der beteiligten Behörden und den schnellen Informationsaustausch soll die Rückfallquote der Intensivtäter gesenkt und die Jugendkriminalität insgesamt reduziert werden.

Häuser des Jugendrechts gibt es in NRW derzeit in Köln, Paderborn, Dortmund, Essen, Münster, Oberhausen und Düsseldorf.

Weitere Informationen zum Jugendstrafverfahren und Jugendstaatsanwälten entnehmen Sie dem Bereich Strafverfahren.

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