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Juristenausbildung

Juristenausbildung: Der Zugang zu den klassischen juristischen Berufen wie Richter, Rechtsanwalt, Notar oder Staatsanwalt setzt die sog. Befähigung zum Richteramt voraus. Dazu muss zunächst ein vierjähriges rechtswissenschaftliches Studium betrieben werden. Pflichtfächer sind u.a. die Kernbereiche des Bürgerlichen Rechts, des Strafrechts, des Öffentlichen Rechts und des Verfahrensrechts einschließlich der europarechtlichen Bezüge. Das rechtswissenschaftliche Studium wird mit der ersten Prüfung abgeschlossen, die sich aus der staatlichen Pflichtfachprüfung und der universitären Schwerpunktbereichsprüfung zusammen setzt. Es schließt sich ein zweijähriger juristischer Vorbereitungsdienst an, der der praktischen Ausbildung dient. Mit erfolgreicher Ablegung der zweiten juristischen Staatsprüfung am Ende des Vorbereitungsdienstes wird die Befähigung zum Richteramt erworben. Rechtsgrundlagen finden sich im DRiG und für das Land Nordrhein-Westfalen im Juristenausbildungsgesetz.

Weitere Informationen in den Bereichen Landesjustizprüfungsamt und auf der Karriereseiten.

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