/WebPortal_Relaunch/Service/mediathek_neu

Lebenspartnerschaftsgesetz

Durch das Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft wird die Stellung registrierter gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften eheähnlich ausgestaltet. Seit dem 1.10.2017 können gleichgeschlechtliche Partner keine eingetragene Lebenspartnerschaft mehr eingehen. Seither können sie die Ehe eingehen („Ehe für alle“). Vorher begründete eingetragene Lebenspartnerschaften haben weiterhin Bestand und können auf Antrag durch das Standesamt in eine Ehe umgewandelt werden.

A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z