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Mahnverfahren

Das Mahnverfahren ist eine besondere Verfahrensart, mit der ein Gläubiger (Antragsteller) einfacher, schneller und kostengünstiger als bei einer Klage einen vollstreckbaren Titel gegen den Schuldner (Antragsgegner) erlangen kann. Die Verfahrensart ist einfacher, weil es in formularmäßiger Form (Vordrucke sind u.a. im Einzelhandel erhältlich) durchgeführt wird, schneller, weil keine mündliche Verhandlung mit rechtlicher Überprüfung und Beweisaufnahme stattfindet, und kostengünstiger, weil Gerichts- und Anwaltsgebühren deutlich geringer ausfallen. Zu beachten ist, dass das Mahnverfahren nur für Ansprüche auf Zahlung einer bestimmten Geldsumme zulässig ist. (siehe Faltblatt: "Was Sie über den Mahnbescheid wissen sollten").

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