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Nachlasspfleger

Ein Nachlasspfleger ist der gesetzliche Vertreter eines unbekannten oder unauffindbaren Erben und hat u. a. die Aufgabe, den Erben zu ermitteln und die Nachlassangelegenheiten zu regeln. Der Nachlasspfleger unterliegt der Aufsicht des Nachlassgerichts, das bei der Bestellung auch den Aufgabenkreis des Pflegers festlegt. Die Nachlasspflegschaft kann auch beruflich geführt werden, in diesem Falle hat der Nachlasspfleger einen Vergütungsanspruch.

Ein Nachlasspfleger ist ferner durch das Nachlassgericht zu bestellen, wenn ein Gläubiger einen Anspruch gegen den Nachlass gerichtlich geltend machen will.

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