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Richter (m/w/d)

Die rechtsprechende Gewalt ist den Richterinnen und Richtern anvertraut. Sie sind laut Grundgesetz unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Einzelheiten über die Rechtsverhältnisse der Richter enthält das Deutsche Richtergesetz (DRiG) vom 8.9.1961. Die Befähigung zum Richteramt erwirbt, wer ein rechtswissenschaftliches Studium an einer Universität mit der 1. juristischen Staatsprüfung und einen anschließenden Vorbereitungsdienst mit der 2. juristischen Staatsprüfung abschließt (vgl. Juristenausbildung ).

Weitere Informationen auf der Website für die Nachwuchsgewinnung.

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