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Schiedsgericht

Das Schiedsgericht ist ein privates Gericht, das im schiedsrichterlichen Verfahren entscheidet. Erforderlich ist ein Vertrag, in dem sich die Parteien dem Spruch des Schiedsgerichts unterwerfen. Im Verfahrensrecht ist eine solche Vereinbarung nur in Sachen zulässig, in denen die Parteien einen Vergleich schließen können. Der Schiedsspruch schließt ein schiedsrichterliches Verfahren ab. Mit ihm wird über die streitige Privatsache endgültig entscheiden. Der Schiedsspruch ist unter Angabe des Tages der Abfassung von den Schiedsrichtern zu unterschreiben; eine Ausfertigung ist den Parteien zuzustellen. Der Schiedsspruch hat unter den Parteien die Wirkungen eines rechtskräftigen Urteils. Vom Schiedsgericht zu unterscheiden ist das Schiedsamt.

Ihre Fragen zum Nachbarrecht und zum Schiedsamt beantworten unsere Experten jeden ersten Donnerstag im Monat von 12.00 bis 14.00 Uhr unter der Telefon-Nr. +49 211 837-1915.

Um die/den für Sie zuständige/n Schiedsfrau/Schiedsmann herauszufinden schauen Sie in die Datenbank unter www.streitschlichtung.nrw.de

 

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