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Testamentseröffnung

Das Nachlassgericht (Abteilung des Amtsgerichts) macht den in einem Erbfall Beteiligten (Erben, Vermächtnisnehmer usw.) den Inhalt des Testaments amtlich bekannt. Über die Testamentseröffnung wird eine Niederschrift angefertigt. Durch die Eröffnung erfahren die Erben von dem letzten Willen des Erblassers. An die Tatsache der Kenntnisnahme sind rechtliche Konsequenzen gebunden, z.B. der Beginn des Fristlaufes für die Ausschlagung der Erbschaft. Die Ausschlagung kann in der Regel nur binnen 6 Wochen nach Kenntnis von dem Anfall und dem Grund der Berufung erklärt werden.

Weitere Informationen im Bürgerservice.

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