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Verbraucherschutz

Hierunter wird die Gesamtheit der rechtlichen Bestimmungen verstanden, die den Verbraucher im Verhältnis zum Unternehmer beim Abschluss von Verträgen und anderen Rechtsgeschäften vor Übervorteilung schützen sollen. Eine Vielzahl dieser Regelungen befinden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch, insbes. in den §§ 305 ff. und §§ 312 ff. Beispiele für diesen Schutz sind die Kontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Informationspflichten des Unternehmers beim Abschluss von Verträgen und Widerrufsrechte des Verbrauchers. Weitere Informationen im Bürgerservice.

Unterstützung bei der Geltendmachung von Verbraucherrechten im grenzüberschreitenden Verkehr bietet das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ - Deutschland) mit Sitz in Kehl (Information zum EVZ – Deutschland).

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