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Verkehrszentralregister

Das Verkehrszentralregister dient neben der Speicherung verwaltungsrechtlicher Vorgänge in erster Linie dazu, Kraftfahrer zu erkennen, die im Straßenverkehr wiederholt auffällig werden. Auf diese Weise soll in geeigneter Weise bis hin zur Entziehung der Fahrerlaubnis im Verwaltungsweg eingewirkt werden können. Jedem einzutragenden Verstoß wird eine bestimmte Anzahl von Punkten zugerechnet. Erreicht ein Kraftfahrer 8 Punkte, so wird er erstmals nachdrücklich ermahnt, künftig vorschriftsmäßig zu fahren. Bei 13 Punkten muss er an einem sogenannten Aufbauseminar teilnehmen; erreicht er innerhalb von 2 Jahren 18 Punkte, so wird ihm die Fahrerlaubnis in der Regel im Verwaltungsweg entzogen. Eintragungen im Verkehrszentralregister werden nach Ablauf bestimmter Fristen getilgt, die mit dem Tag der Entscheidung beginnen, bei Ordnungswidrigkeiten z.B. nach 2 Jahren, sofern keine weitere Eintragung erfolgte, andernfalls nach 5 Jahren (Ausnahme: Alkohol-Ordnungswidrigkeiten). Eintragungen im Register, die getilgt oder tilgungsreif sind, dürfen nicht mehr verwertet werden. Gegen Zahlung einer Gebühr kann jedermann Auskunft über die ihn selbst betreffenden Vorgänge des Zentralregisters erhalten.

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