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Zivilkammer

Die Spruchkörper bei den Landgerichten heißen Kammern. Soweit sie für privatrechtliche Auseinandersetzungen zuständig sind, heißen sie Zivilkammern. Sie bestehen grundsätzlich aus drei Berufsrichterinnen oder -richtern, die Kammer kann aber auch durch einen einzelnen Richter (Einzelrichter/in) handeln.

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