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Zulassung der Berufung/Beschwerde

Zulassung der Berufung/Beschwerde: Die Zulassung der Berufung oder Beschwerde ist in der Verwaltungsgerichtsbarkeit Voraussetzung für die genannten Rechtsmittel. Die Berufung bedarf immer, die Beschwerde in bestimmten Fällen, der Zulassung durch das Oberverwaltungsgericht. Es gibt einen abschließenden Katalog der Zulassungsgründe. Die Zulassungsanträge sind an kurze Fristen gebunden.

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