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Tastatur mit bunten Flaggen

Quelle: © panthermedia.net/ marog-pixcells

Unterhaltsvollstreckung im EU-Ausland

Europäische Vollstreckungstitel

Unterhaltsvollstreckung aus der deutschen öffentlichen Urkunde

Vorbemerkungen


Die nachfolgenden Ausführungen sollen lediglich einen Überblick vermitteln und erfolgen unverbindlich und ohne Gewähr.
Die zu beachtenden in- und ausländischen Rechtsgrundlagen und internationalen Vorschriften sind zum Teil ständigen Änderungen unterworfen.
Daher kann keine Gewähr für die Vollständigkeit und inhaltliche Richtigkeit der nachstehenden Angaben übernommen werden.

Inhaltsverzeichnis: