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Der Unterricht soll soweit wie möglich auf Fällen und Beispielen aus dem Lebens- und Interessenbereich der Schülerinnen und Schüler aufbauen. Dabei wird, auch wegen der wenigen zur Verfügung stehenden Stunden, bewusst von einer Stoffsystematik und vom Streben nach Vollständigkeit abgesehen.
Die Methode erleichtert nicht nur das Miterleben und Mitdenken; sie erlaubt es auch, die Schülerinnen und Schüler an der Erarbeitung des aus ihrem Lebensbereich stammenden Stoffes und der Lösung der Fälle zu beteiligen.
Da in der Rechtswissenschaft immer Lebenssachverhalte unter abstrakte Normen subsumiert werden, ergibt sich auch aus diesem Gesichtspunkt ein Vorrang der Induktion vor der Deduktion. Auf Anschaulichkeit des Unterrichts ist besonders zu achten. Geeignete Unterrichtsmedien (Videofilme, Tafel, Tageslichtprojektor, Grafiken u.a.) sind zu verwenden. Bei der Behandlung des Themas Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit wird der Einsatz eines für diesen Zweck vom Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen erstellten Medienpaketes (Videofilme, Broschüren) empfohlen.
Ausgehend von der Erörterung eines Einzelfalls werden die zur Beurteilung des Sachverhalts erforderlichen Kenntnisse und Begriffe vermittelt und erarbeitet und, soweit die Lernvoraussetzungen es zulassen, in größere rechtliche Zusammenhänge eingeordnet.
Informationsvermittlung steht wegen der zeitlichen Beschränkung in der rechtskundlichen Arbeitsgemeinschaft zwar im Vordergrund; jedoch sollten Problemdiskussionen sowie die Erörterung umstrittener Ansichten in Ansätzen mit der Vermittlung von Kenntnissen einhergehen. Dabei sollen die Schülerinnen und Schüler lernen, dass bei der Beurteilung von Rechtsfragen Sachlichkeit oberstes Gebot ist.
Damit die Schülerinnen und Schüler Rechtsprechung erfahren, sollen sie an einer Hauptverhandlung eines Strafgerichts teilnehmen. Außer einer vorbereitenden Besprechung empfiehlt sich eine Diskussion mit der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung. Hierfür werden zwei Doppelstunden veranschlagt.
Die weiteren acht Doppelstunden sollen wie folgt aufgeteilt werden:
Strafrecht |
zwei Doppelstunden |
Zivilrecht |
drei Doppelstunden |
Arbeits-/Sozialrecht |
eine Doppelstunde |
Verwaltungsrecht |
zwei Doppelstunden |