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Das Landesjustizprüfungsamt ist auch für die Abnahme der Abschlussprüfungen für den gehobenen Justizdienst zuständig. Hierbei handelt es sich um die Berufsgruppen der Rechtspflegerinnen/Rechtspfleger, Amtsanwältinnen/Amtsanwälte sowie um den gehobenen Vollzugs- und Verwaltungsdienst bei den Justizvollzugsanstalten des Landes.
Nachfolgend erhalten Sie nähere Informationen zu diesen Bereichen:
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