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Die Partnerschaft und das Partnerschaftsregister

Allgemeines und Beschreibung des Registers

Allgemeines zur Partnerschaft und Beschreibung des Partnerschaftsregisters

Was ist eine Partnerschaft im Sinne des Gesellschaftsrechts?

Was ist eine Partnerschaft im Sinne des Gesellschaftsrechts?

Die Partnerschaft ist eine Gesellschaft, in der sich Angehörige Freier Berufe, z. B.

  • Rechtsanwälte,
  • Wirtschaftsprüfer,
  • Steuerberater,
  • Ärzte,
  • Architekten

zur Ausübung ihrer Berufe zusammenschließen. Sie übt kein Handelsgewerbe aus. Angehörige einer Partnerschaft können nur natürliche Personen sein.

Die Partnerschaft in diesem Sinne ist nicht zu verwechseln mit der registrierten Lebenspartnerschaft gleichgeschlechtlicher Partner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG), die seit dem 01.10.2017 nicht mehr begründet werden kann.

Die für die Partnerschaft geltenden Bestimmungen ergeben sich aus dem Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG).

Welche Aufgabe hat das Partnerschaftsregister?

Aufgabe des bei den Amtsgerichten geführten Partnerschaftsregisters ist es, die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse einer Partnerschaft zu offenbaren. Es dient daher der Sicherheit des geschäftlichen Verkehrs mit der Partnerschaft.

Wo werden die Partnerschaftsregister geführt?

In Nordrhein-Westfalen wird das Partnerschaftsregister nur bei dem Amtsgericht Essen externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab für das gesamte Land geführt.

Welche Angaben sind aus dem Partnerschaftsregister ersichtlich?

Dem Partnerschaftsregister sind zu entnehmen:

  • Name, Sitz und Gegenstand der Partnerschaft
  • die Berufsbezeichnungen aller zur Partnerschaft gehörenden Berufe
  • die an der Partnerschaft beteiligten Partner nebst Vertretungsbefugnis
  • die Eröffnung, Einstellung oder Aufhebung des Insolvenzverfahrens
  • die Auflösung der Partnerschaft
  • das Erlöschen der Partnerschaft

In welcher Form müssen die zur Eintragung in das Partnerschaftsregister erforderlichen Unterlagen vorgelegt werden?

Die Eintragung einer Partnerschaft in das Partnerschaftsregister erfolgt aufgrund einer Anmeldung durch sämtliche Partner, welche dem Registergericht in notariell beglaubigter Form elektronisch einzureichen ist, § 5 Abs. 2 PartGG - § 5 Abs. 2 PartGG

§ 5 Abs. 2 PartGG: "Auf das Partnerschaftsregister und die registerrechtliche Behandlung von Zweigniederlassungen sind die §§ 8, 8a, 9, 10 bis 12, 13, 13d, 13h und 14 des Handelsgesetzbuchs über das Handelsregister entsprechend anzuwenden."
§ 12 HGB - § 12 HGB

§ 12 HGB: "(1) Anmeldungen zur Eintragung in das Handelsregister sind elektronisch in öffentlich beglaubigter Form einzureichen. Die gleiche Form ist für eine Vollmacht zur Anmeldung erforderlich. Anstelle der Vollmacht kann die Bescheinigung eines Notars nach § 21 Absatz 3 der Bundesnotarordnung eingereicht werden. Rechtsnachfolger eines Beteiligten haben die Rechtsnachfolge soweit tunlich durch öffentliche ... .

Wo erfolgen Bekanntmachungen von Eintragungen in das Partnerschaftsregister?

Alle Eintragungen im Partnerschaftsregister werden in dem von der Landesjustizverwaltung für das Handelsregister bestimmten elektronischen Informations- und Kommunikationssystem bekannt gemacht, § 5 Abs. 2 PartGG - § 5 Abs. 2 PartGG

§ 5 Abs. 2 PartGG: "Auf das Partnerschaftsregister und die registerrechtliche Behandlung von Zweigniederlassungen sind die §§ 8 bis 12, 13, 13c, 13d, 13h, 14 bis 16 des Handelsgesetzbuchs über das Handelsregister entsprechend anzuwenden."
und § 10 HGB - § 10 HGB

§ 10 HGB: "Das Gericht macht die Eintragungen in das Handelsregister in dem von der Landesjustizverwaltung bestimmten elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (http://www.registerbekanntmachungen.de/) in der zeitlichen Folge ihrer Eintragung nach Tagen geordnet bekannt; § 9 Abs. ... .