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Küchenhelfer erschlagen - drei Jahre Haft


Montag, 09. September 2024 17.09 Uhr


Düsseldorf (dpa/lnw) - Weil er einen Küchenhelfer in einem Restaurant erschlagen hat, ist ein Kampfsportler zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Der angetrunkene Helfer hatte ihn zuvor reichlich provoziert.

Mit nur zwei Schlägen hat ein Kampfsportler in Düsseldorf einen fünffachen Vater getötet. Das Landgericht wertete den Fall am Montag als Körperverletzung mit Todesfolge in einem minderschweren Fall - und verhängte drei Jahre Haft gegen den 38-Jährigen. Der hatte sich auf Notwehr berufen: Der angetrunkene Küchenhelfer habe ihn als Gast in einem Restaurant immer wieder angegangen. 

In der Nacht zum zweiten Weihnachtstag 2023 hatte sich der Streit in dem Restaurant abgespielt. Wenn, wie an diesem Tag, der Chef nicht im Haus war, habe der Küchenmitarbeiter schon früher begonnen Alkohol zu trinken und seinen Arbeitsplatz in der Küche verlassen. Das angetrunkene spätere Opfer hatte den Gast an der Bar angepöbelt und soll ihm auf Russisch gesagt haben: «Das Getränk bestellen nur Bauern». 

Zwei Fausthiebe reichten aus

Später stellte sich der 46-Jährige an den Tisch des 38-Jährigen und fasste dessen Frau in die Haare. Das zeigen die Bilder der Überwachungskamera des Lokals. Daraufhin kommt es zum folgenschweren Streit, in dessen Folge der Mann aus der Küche nach zwei Fausthieben mit dem Kopf aufschlägt, eine tödliche Schädelverletzung erleidet und einige Tage später stirbt.

Sein Mandant, habe sich nur gegen einen Angriff des 126 Kilogramm schweren Angetrunkenen gewehrt, sagte Verteidiger Goran Bronisch. Doch für eine Notwehrsituation fanden die Richter auf den Bildern der Überwachungskamera keine Anhaltspunkte.

Der Angeklagte hatte sich gestellt

Sie hielten dem Angeklagten aber zugute, dass er sich nach der Tat bei der Polizei gestellt, gestanden und erkennbar Reue gezeigt habe. Die Staatsanwältin hatte fünf Jahre, der Verteidiger Freispruch gefordert. 

Der 38-Jährige verließ nach der Urteilsverkündung weinend den Gerichtssaal und sagte immer wieder: «Darf man sich nicht mal mehr verteidigen?» Das Opfer hinterlässt fünf Kinder im Alter von fünf, neun, 15, 16 und 20 Jahren. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.