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Freitag, 15. September 2023 13.51 Uhr
Lünen (dpa) - Im Prozess um das illegale Schächten von Schafen und Rindern hat das Amtsgericht Lünen den Hauptangeklagten zu drei Jahren Haft verurteilt. Der 54-Jährige hatte zugegeben, mindestens 188 Tiere ohne Betäubung nach rituellen Regeln mit einem Schnitt in den Hals getötet zu haben, so dass sie ausbluteten. In Deutschland ist das Schlachten von Tieren ohne Betäubung verboten. Zwei Söhne des Mannes, die in dem Schlachthof geholfen hatten, verurteilte das Gericht zu Bewährungsstrafen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Verteidiger des 54-Jährigen kündigte Rechtsmittel an.
Man habe es mit einem «ganz außerordentlich abstoßenden Fall» zu tun, sagte der Vorsitzende Richter Ulrich Oehrle in der Urteilsbegründung. Aufnahmen aus dem Schlachthof zeigten, wie bis zu 700 Kilo schwere Rinder an einem einzigen Bein an der Decke aufgehängt wurden, minutenlang dort gezappelt hätten, bevor sie nach einem Schnitt in den Hals langsam ausgeblutet seien. Schafe seien nach einem Schnitt in den Hals zum Sterben «wie Säcke auf einen Haufen geworfen» worden. «Tiere haben aufs Härteste gelitten, es war ganz furchtbar», sagte der Richter.
Tierschützer hatten in dem Schlachtbetrieb in Selm nördlich von Dortmund rund drei Wochen lang heimlich Kameras installiert und den Fall so an die Öffentlichkeit gebracht. In dem Prozess ging es deshalb nur um die Tiere, die in diesen drei Wochen im Frühjahr 2021 geschächtet wurden. Die Angeklagten hatten aber selbst angedeutet, dass in dem Betrieb wohl schon seit langem Tiere geschächtet werden.