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Freitag, 17. März 2023 3.30 Uhr
Münster (dpa/lnw) - Das Land zahlte in der ersten Corona-Phase im Frühjahr 2020 Soforthilfen an Unternehmer und Selbstständige aus. Das Geld floss schnell, aber dann gab es Streit um Rückforderungen. Ob die rechtens waren, entscheiden jetzt die obersten NRW-Verwaltungsrichter.
Im Streit um die Rückzahlung von Corona-Soforthilfen an das Land verhandelt das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) am Freitag (10.00 Uhr) drei Berufungen als Musterverfahren. Drei Kläger, ein Steuerberater, die Inhaberin eines Kosmetikstudios und der Betreiber eines Schnellrestaurants, hatten im Frühjahr 2020 jeweils 9000 Euro Corona-Soforthilfe bekommen und sollten dann später 7000 Euro an das Land zurückzahlen. Das Land war davon ausgegangen, dass die Auszahlung nur vorläufigen Charakter hatte und verschickte später Schlussbescheide.
Darin wurde ein Liquiditätsengpass berechnet. Die Empfänger waren beim Antrag auf die Hilfe von anderen Voraussetzungen ausgegangen und rund 2500 von ihnen zogen bislang vor die sieben Verwaltungsgerichte im Land. Dort bekamen die Solo-Selbstständigen und Kleinstunternehmer überwiegend Recht. Die Schlussbescheide wurden aufgehoben. Das Land ging in Berufung. Über die verhandelt jetzt das OVG. Urteile sollen noch am Freitag verkündet werden.
Nach Angaben des Landes war das Soforthilfeprogramm zusammen mit Bundesmitteln das größte Förderprogramm in der Geschichte Nordrhein-Westfalens. Von März bis Mai 2020 wurden 430 000 Anträge bewilligt und 4,5 Milliarden Euro ausgezahlt. Nicht bei allen Anträgen lagen die Summen bei 9000 Euro wie bei den jetzt verhandelten Fällen. Die ausgezahlten Hilfen lagen zum Teil deutlich höher.