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06.08.2024
Ihr Studium an der Fachhochschule für Rechtspflege (FHR) Nordrhein-Westfalen haben rund 350 Rechtspflegeranwärter/innen aufgenommen. Nachdem sie bereits am 1. August 2024 in den Oberlandesgerichten Düsseldorf, Hamm und Köln ihre Ernennungsurkunden erhalten hatten und in den folgenden Tagen ihrer dualen Ausbildung erste Einblicke in die gerichtliche Praxis gewinnen konnten, sind sie von Direktor der FHR NRW Dr. Alexander Meyer heute (6. August 2024) zum Studienbeginn in Bad Münstereifel und Essen herzlichst begrüßt worden.
Auch im Namen aller Lehrenden, Kommilitonen/innen und Mitarbeitenden gab Dr. Meyer den neuen Studierenden die besten Wünsche mit auf den Weg und hob die Bedeutung der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger für die nordrhein-westfälischen Gerichte und Staatsanwaltschaften hervor. Er versprach den Anwärtern/innen, dass sie sich an den beiden Studienorten der FHR NRW auf ein spannendes und vielseitiges Studium sowie die tatkräftige Unterstützung aller Lehrenden und Mitarbeiter/innen freuen könnten. Er wünschte ihnen einen guten Start, viel Freude, Glück und Erfolg.
Zum Hintergrund: Die Studierenden im Fachbereich Rechtspflege werden in den nächsten drei Jahren im Wechsel zwischen Fachtheorie und Fachpraxis zu Diplom-Rechtspflegern/innen (FH) ausgebildet. Das fachtheoretische Studium in Bad Münstereifel und Essen umfasst dabei - aufgeteilt in 3 Abschnitte - insgesamt 24 Monate. Bei erfolgreichem Abschluss des Studiums werden die jetzigen Studienanfänger/innen ihre Diplomurkunden im November 2027 erhalten.
Weitere Informationen finden Sie auch unter:
Ausbildung und Beruf in der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen.
Webseite der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen mit weiteren Informationen zu Lehre und Studium.
Für Fragen, Kommentare und Anregungen steht Ihnen zur Verfügung: sebastian.bey@fhr.nrw.de