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Arbeitsgericht Bonn: Unterlassung von Streikmaßnahmen an dem Universitätsklinikum Bonn

13.06.2022

In einem beim Arbeitsgericht Bonn unter dem Aktenzeichen 3 Ga 14/22 anhängigen einstweiligen Verfügungsverfahren findet am

Dienstag, den 14.06.2022, 10:00 Uhr, Saal 7

ein Kammertermin statt.

In dem Eilrechtsschutzverfahren geht das Universitätsklinikum Bonn gegen einen Streikaufruf der ver.di Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft für den Zeitraum vom 11. bis 17. Juni 2022 vor. Die ver.di fordert von dem Arbeitgeberverband des Landes Nordrhein-Westfalen den Abschluss eines „Tarifvertrages Entlastung“ und führt hierzu einen Tarifstreik u.a. an dem Universitätsklinikum Bonn. Aus Sicht des Universitätsklinikums Bonn ist dieser Arbeitskampf u.a. wegen Verstoßes gegen die Friedenspflicht und fehlender Erstreikbarkeit der Forderungen rechtswidrig. Eine weitere Hinnahme der Streikmaßnahmen sei aus medizinischer Sicht im Interesse der Patienten nicht mehr vertretbar. Daher begehrt das Universitätsklinikum Bonn im Wege einer einstweiligen Verfügung den Widerruf des Streikaufrufes zu den Streiks in den Betriebsstätten des Universitätsklinikums Bonn.

Sarah Dempke

Pressesprecherin des Arbeitsgerichts Bonn

* Eine – auch kurzfristige – Verlegung des Termins ist möglich. Bitte informieren Sie sich unter www.arbg-bonn.nrw.de.

Für Fragen, Kommentare und Anregungen steht Ihnen zur Verfügung: presse@arbg-bonn.nrw.de