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Landesarbeitsgericht Hamm

Quelle: Justiz NRW

Landesarbeitsgericht Hamm: Eine nutzerfreundliche Digitalisierung der Arbeitsgerichtsbarkeit mit Gewinn für die Rechtssuchenden wird angestrebt

24.05.2022

Die 84. Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten des Bundesarbeitsgerichts und der Landesarbeitsgerichte, die aktuell am 23. und 24. Mai 2022 in Kiel tagt, hat einen Beschluss zur bürgerfreundlichen Digitalisierung der Arbeitsgerichtsbarkeit und des arbeitsgerichtlichen Verfahrens gefasst. Das unter dem Titel „Digitalisierung nutzen! Kieler Reformvorschläge für einen besseren Zugang zur Arbeitsgerichtsbarkeit“ verabschiedete Diskussionspapier beleuchtet Möglichkeiten, den Zugang zum Gerichtsverfahren und dessen Durchführung zu vereinfachen und weiter zu beschleunigen, ohne dabei Abstriche bei den hohen Qualitätsstandards hinnehmen zu müssen. Vorgeschlagen werden unter anderem die Einrichtung eines nutzerfreundlichen Justizportals, über das eine digitale Klageerhebung, ein Online-Mahnverfahren in Arbeitssachen und die Erreichbarkeit der Rechtsantragsstellen sowie eine Sitzungsteilnahme per Video-Schaltung ermöglicht werden sollen. Die konsequente Nutzung der neuen technischen Möglichkeiten soll dabei Zugangshürden abbauen und begleitende Verfahrensschritte, etwa die Einreichung und Prüfung von Prozesskostenhilfeanträgen, vereinfachen helfen. Angestrebt wird zudem, das arbeitsgerichtliche Verfahrensrecht, welches ohnehin auf Vereinfachung und Beschleunigung angelegt ist, entsprechend anzupassen. Die Einzelheiten, den Beschluss im Volltext sowie das vollständige Diskussionspapier, finden Sie auf der Webseite des Landesarbeitsgerichts Hamm www.lag-hamm.nrw.de und den Internetseiten der weiteren Landesarbeitsgerichte und des Bundesarbeitsgerichts.

Für Fragen, Kommentare und Anregungen steht Ihnen zur Verfügung: pressestelle@lag-hamm.nrw.de