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29.06.2022
Am 29. Juni 2022 hat vor der 10. Kammer des Landesarbeitsgerichts Köln im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes die Berufungsverhandlung über die Zulässigkeit der Streikmaßnahmen der Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di am Universitätsklinikum Bonn stattgefunden (10 SaGa 8/22).
In der knapp siebenstündigen Sitzung verhandelten die Parteien unter Leitung des stellvertretenden Vorsitzenden Richters am Landesarbeitsgericht Ralf Weyergraf intensiv zu den wesentlichen Streitfragen, insbesondere zur der Bestimmtheit und Regelbarkeit der Streikforderungen, zur Friedenspflicht sowie zur Verhältnismäßigkeit des andauernden Streiks. Das Gericht will seine Entscheidung am Freitag, den 1. Juli 2022 um 13:00 Uhr verkünden (Saal X).
Ungeachtet dessen haben die Parteien im Wege des Teil-Vergleichs eine modifizierte Notdienstvereinbarung getroffen.
Abou Lebdi
Die Pressedezernentin
des Landesarbeitsgerichts Köln
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