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Arbeitsgericht Köln im Winter

Quelle: Justiz NRW

Landesarbeitsgericht Köln: Berufungsverfahren Dr. Schrader ./. Erzbistum Köln - Terminsankündigung

02.11.2022

In dem beim Landesarbeitsgericht Köln unter dem Aktenzeichen 10 Sa 541/22 geführten Berufungsverfahren findet am

24.02.2023, 10.30 Uhr, Saal X*

ein Termin zur mündlichen Verhandlung statt.

Die seit dem Jahr 2008 beim Erzbistum Köln beschäftigte Justitiarin und Leiterin der

Stabsabteilung Recht hat sich mit ihrer Klage vor dem Arbeitsgericht Köln gegen die Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses durch eine Kündigung sowie eine sog. „Versetzung in den Ruhestand“ gewandt. Darüber hinaus macht sie Schmerzensgeldansprüche von mindestens 50.000 EUR wegen des Verhaltens ihres Arbeitgebers im Arbeitsverhältnis geltend. In erster Instanz (16 Ca 4198/21) bekam die Klägerin teilweise Recht: das Arbeitsgericht Köln hat die Kündigung sowie die „Versetzung in den Ruhestand“ für unwirksam erachtet. Die Klage hinsichtlich des von der Klägerin geforderten Schmerzens-geldes wurde abgewiesen. Beide Parteien haben gegen die erstinstanzliche Entscheidung Berufung eingelegt.

Corona-bedingt stehen ggf. nur eingeschränkt Plätze zur Verfügung. Um eine Anmeldung unter presse@lag-koeln.nrw.de wird deshalb gebeten.

Abou Lebdi

Die Pressedezernentin

des Landesarbeitsgerichts Köln

* Eine – auch kurzfristige – Verlegung des Termins ist möglich. Bitte informieren Sie sich unter www.lag-koeln.nrw.de.

Für Fragen, Kommentare und Anregungen steht Ihnen zur Verfügung: presse@lag-koeln.nrw.de