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Arbeitsgericht Köln im Winter

Quelle: Justiz NRW

Arbeitsgericht Köln: Anberaumung eines Verkündungstermins in Sachen Lapaczinski ./. 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA

16.09.2022

In dem beim Arbeitsgericht Köln unter dem Aktenzeichen 1 Ca 2003/22 geführten Verfahren fand am heutigen Tag ein Kammertermin statt. Der bei der Beklagten als Teambetreuer/Teammanager tätige Kläger wendet sich mit seiner Klage gegen eine ordentliche, fristgerechte Kündigung aus März 2022. Außerdem beansprucht er die Entfernung zweier Abmahnungen aus Juli 2022 aus seiner Personalakte. Die Beklagte stützt die Kündigung auf verhaltensbedingte Gründe und macht hilfsweise die Auflösung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung geltend.

Auf Anregung der Kammer wurde die Sitzung für Vergleichsgespräche unterbrochen. Die Parteien baten sodann um die Anberaumung eines Verkündungstermins, um die Vergleichsgespräche zum Abschluss bringen zu können. Daraufhin wurde Termin zur Verkündung einer Entscheidung anberaumt auf

Montag, 17.10.2022, 08.20 Uhr, Saal V.*

Eva Naumann

Pressedezernentin

* Eine Verlegung des Termins ist möglich. Die Sitzungstermine des Arbeitsgerichts Köln finden Sie unter www.arbg-koeln.nrw.de.

Für Fragen, Kommentare und Anregungen steht Ihnen zur Verfügung: presse@arbg-koeln.nrw.de