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11.05.2023
Im Verfahren 3 Ca 2780/22 haben sich die Parteien in der heutigen Kammerverhandlung unter dem Vorsitz von Richter am Arbeitsgericht Dr. Hövelmann auf Vorschlag des Gerichts auf die Eckpunkte eines Vergleichs verständigt. Die näheren Einzelheiten der Regelung wollen die Parteien bis zum 07.06.2023 festlegen.
Dr. Katharina Franck
Stellv. Pressedezernentin
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