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22.03.2023
Am 22.03.2023 fand vor der 10. Kammer des Landesarbeitsgerichts Köln im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes unter dem Az. 10 TaBVGa 2/23 die Verhandlung über die Aussetzung der Wahl der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat der Deutschen Post AG vom 23.03.2023 statt.
Unter anderem eine beteiligte Gewerkschaft und der Hauptwahlvorstand stritten über die ordnungsgemäße Durchführung der vorgelagerten Delegiertenwahl und die Auswirkungen auf die anstehende Wahl der Aufsichtsratsmitglieder.
Das Arbeitsgericht Bonn hatte den Antrag auf Aussetzung der Wahl vom 23.03.2023 mit Beschluss vom 20.03.2023 zurückgewiesen. Die dagegen eingelegte Beschwerde blieb vor dem Landesarbeitsgericht erfolglos.
Die Entscheidung kann demnächst in der Rechtsprechungsdatenbank NRWE (www.nrwe.de) unter dem Aktenzeichen 10 TaBVGa 2/23 abgerufen werden.
Dr. Ralph Heiden
Stellvertretender Pressedezernent
des Landesarbeitsgerichts Köln
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