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Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen

Quelle: Landessozialgericht NRW

Sozialgerichtsbarkeit in Leichter Sprache: Neues Internetangebot des Landessozialgerichtes und der Sozialgerichte in Nordrhein-Westfalen

02.09.2024

Nach § 11 Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz und § 10 BGG NRW sind alle öffentlichen Stellen des Landes verpflichtet, Informationen in Leichter Sprache anzubieten. Nachdem die Texte in Leichter Sprache für die Websites der Amts- und Landgerichte den Bürgerinnen und Bürgern bereits zur Verfügung gestellt worden waren, ist nun ein weiterer Schritt erfolgt:

Die Staatssekretärin des Ministeriums der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Dr. Daniela Brückner hat am 27. August 2024 in Oberhausen gemeinsam mit dem Verein Lebenshilfe Oberhausen und im Beisein der Vizepräsidentin des Landessozialgerichtes Dr. Dörte Bergmann den Bereich „Leichte Sprache“ für die Internetseiten der acht Sozialgerichte und des Landessozialgerichtes sowie des Justizvollzuges vorgestellt und freigegeben. Ziel des Projektes ist es, dass alle Zweige der Justiz für die Bürgerinnen und Bürger einfach zu erreichen sind. Leichte Sprache soll Justiz besser verständlich machen und Barrieren abbauen.

Studierende der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen in Bad Münstereifel hatten die juristischen Texte zuvor erstellt und in die Leichte Sprache übersetzt. Die Prüferinnen und Prüfer der Lebenshilfe Oberhausen hatten anschließend die Einhaltung der Regeln der Leichten Sprache geprüft. Die Studierenden waren schließlich für die technisch anspruchsvolle Umsetzung der Parallelauftritte mit den Spiegelungen in die jeweiligen Einrichtungen verantwortlich.

Für Fragen, Kommentare und Anregungen steht Ihnen zur Verfügung: pressestelle@lsg.nrw.de