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25.03.2021
Nach dem Beschluss der Bundeskanzlerin und der MinisterpräsidentInnen der Länder vom 23.03.2021 bleiben die derzeit geltenden Maßnahmen zur Bekämpfung der Coronapandemie bis zum 18.04.2021 in Kraft.
Für den Dienstbetrieb der ordentlichen Gerichte in Köln ergibt sich daraus, dass die getroffenen Regelungen (vgl. PM 45/20 vom 16.12.2020 sowie zuletzt PM 06/2021 vom 05.03.2021) unverändert bis zunächst 18.04.2021 fortgelten.
Dr. Georg Winkel
Pressesprecher
Oberlandesgericht
Prof. Dr. Jan F. Orth
Pressesprecher
Landgericht
Maurits Steinebach
Pressesprecher
Amtsgericht
Für Fragen, Kommentare und Anregungen steht Ihnen zur Verfügung: pressestelle@olg-koeln.nrw.de