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28.01.2021
Auf Grund des Beschlusses der Landesregierung vom 20.01.2021 bleiben die derzeit geltenden Maßnahmen zur Bekämpfung der Coronapandemie bis zum 14.02.2021 in Kraft. Dies wird durch die Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) in der ab dem 25.01.2021 gültigen Fassung umgesetzt.
Für den Dienstbetrieb der ordentlichen Gerichte in Köln ergibt sich daraus, dass die getroffenen Regelungen (vgl. PM 45/20 vom 16.12.2020 und PM 01/2021 vom 11.01.2021) unverändert bis zunächst 14.02.2021 fortgelten.
Dr. Georg Winkel |
Prof. Dr. Jan F. Orth |
Maurits Steinebach |
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