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10.12.2020
Verkündungstermin am 16.12.2020 - 9.30 Uhr
Der 13. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln hat nach Fortsetzung der Beweisaufnahme am 03.09.2020 (vgl. Pressemitteilung Nr. 38/20 vom 28.08.2020) Termin zur Verkündung einer Entscheidung bestimmt auf
Mittwoch, 16.12.2020, 09.30 Uhr in Saal 301.
Der Termin ist öffentlich. Wegen der Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Coronavirus sind im Sitzungssaal nur wenige Sitzplätze vorhanden. Medienvertreterinnen und -vertreter, die an dem Termin teilnehmen möchten, werden daher gebeten, sich bis
Montag, 14.12.2020, 16 Uhr,
per E-Mail an pressestelle@olg-koeln.nrw.de zunächst ohne weitere Nachweise für das Verfahren zu akkreditieren. Das gilt auch für Ton- und Bildaufnahmen im Zusammenhang mit dem Termin.
Es wird um Verständnis für die räumlichen Beschränkungen gebeten. Medienvertreterinnen und -vertreter, die auf eine Teilnahme an dem Termin verzichten, können unmittelbar im Anschluss an den Termin vom Unterzeichner telefonische Auskunft über den Inhalt der verkündeten Entscheidung erhalten. Ggfs. wird auch mit gesonderter Pressemitteilung hierüber unterrichtet werden.
Wegen des Verfahrensinhalts wird auf die Pressemitteilung Nr. 9/19 vom 07.03.2019 Bezug genommen.
Dr. Georg Winkel
Dezernent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Für Fragen, Kommentare und Anregungen steht Ihnen zur Verfügung: pressestelle@olg-koeln.nrw.de