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Oberlandesgericht Düsseldorf

Quelle: Justiz NRW

Oberlandesgericht Düsseldorf: Urteil in dem Staatsschutzverfahren in Zusammenhang mit Spendensammlungen für die LTTE

23.06.2022

Der 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat heute (23. Juni 2022) unter Leitung der Vorsitzenden Richterin am Oberlandesgericht Dr. Puderbach-Dehne vier Männer (drei deutsche und einen srilankischen Staatsangehörigen) aus Nordrhein Westfalen wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland (LTTE - Liberation Tigers of Tamil Eelam) schuldig gesprochen. Im Einzelnen hat der Staatsschutzsenat auf folgende Strafen erkannt:

Der 48-jährige Subramaniam J. wurde zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten, der 69-jährige Elayathamby A. zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten, der 69 jährige Sinnaiah N. zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und der 46-jährige Thambithurai P. zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt. We-gen überlanger Verfahrensdauer gelten diese Freiheitsstrafen anteilig als vollstreckt. Im Übrigen wurde die Vollstreckung in allen Fällen zur Bewährung ausgesetzt. Mit diesen Strafen folgte der Senat weitgehend den Anträgen der Anklage.

Die überwiegend geständigen Angeklagten hatten in den Jahren 2007 bis 2009 unter den in Deutschland lebenden Tamilen insgesamt über 900.000 Euro gesammelt. Die Spendengelder übergaben sie an die nationale Vertretung der LTTE in Deutschland, um deren bewaffneten Kampf gegen die Regierung in Sri Lanka zu unterstützen. Hierbei griff die LTTE, die schließlich im Mai 2009 vernichtend geschlagen wurde, über Jahrzehnte hinweg zu Selbstmordattentaten und Bombenanschlägen, denen auch unbeteiligte Zivilisten zum Opfer fielen. Aus diesem Grund wird die Vereinigung der "Tamil Tigers" nach wie vor als terroristisch eingestuft. Bei der Beweiswürdigung konnte sich der sachverständig beratene Senat neben den Angaben der Angeklagten auf zahlreiche Urkunden und Spendenlisten stützen. Zwei der vier Angeklagten hatten bereits bei Prozessauftakt eine verfahrensbeendende Absprache mit dem Senat getroffen.

Der Senat hat bei der Strafzumessung zugunsten der Angeklagten maßgeblich berücksichtigt, dass diese aufgrund Gewalt und Unterdrückung seitens der singhalesischen Bevölkerungsmehrheit aus ihrer Heimat fliehen mussten und Verwandte und Freunde durch antitamilische Pogrome verloren haben. Die Aufarbeitung von Kriegsverbrechen in Sri Lanka dauert bis heute an.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Angeklagten und der Generalstaatsanwalt können Revision einlegen, über die der Bundesgerichtshof zu entscheiden hätte.

Christina Klein Reesink
Pressedezernentin

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