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Oberlandesgericht Düsseldorf

Quelle: Justiz NRW

Oberlandesgericht Düsseldorf: Düsseldorfer Mediengespräch: Staatsschutzstrafrecht

27.04.2022

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Anschluss an die Veranstaltung im Juli 2019 zum Kartellrecht freuen wir uns, Ihnen einen weiteren Bereich aus dem gemeinsamen Tätigkeitsfeld des Oberlandesgerichts Düsseldorf und der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf vorstellen zu können.

Staatsschutzstrafrecht bedeutet hierbei nicht nur abstrakt die Sicherheit des Staates, sondern ganz konkret auch den Schutz individueller Rechtsgüter. Warum dies so ist und welche Beteiligten in den unterschiedlichen Verfahren mitwirken, möchten wir Ihnen erläutern. Staatsschutz findet häufig verdeckt statt, was teilweise unabdingbar ist, jedoch ist uns bewusst, dass dieses Thema von besonderem öffentlichem Interesse ist.

Im Namen des Präsidenten des Oberlandesgerichts Düsseldorf, Herrn Dr. Werner Richter, und des Generalstaatsanwalts Düsseldorf, Herrn Horst Bien, laden wir Sie deshalb herzlich ein zu der Veranstaltung

"Staatsschutzstrafrecht"

am 16. Mai 2022 von 17.00 bis 18.30 Uhr

im Plenarsaal des Oberlandesgerichts Düsseldorf,

Cecilienallee 3 in Düsseldorf.

Nach der Begrüßung durch Herrn Dr. Richter und Herrn Bien möchten wir Ihnen unter anderem die verschiedenen Aufgaben und Zuständigkeiten anhand von anschaulichen Beispielsfällen vorstellen. Dafür haben wir zwei Fachleute gewinnen können, Herrn Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht Lars Bachler, Vorsitzender des 7. Strafsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf, und Herrn Oberstaatsanwalt Holger Heming, Dezernent in der Zentralstelle Terrorismusverfolgung Nordrhein-Westfalen bei der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf. Die Zahl der Teilnehmer müssen wir leider begrenzen. Bitte melden Sie sich deshalb bis zum 9. Mai 2022 per E-Mail an das Postfach akkreditierung@olg-duesseldorf.nrw.de an und geben dabei Ihren vollen Namen und die Medien an, für die Sie vornehmlich tätig sind. Sie erhalten rechtzeitig vor dem Termin eine Bestätigungsmail.

Wir bitten um Beachtung der aktuellen Hinweise zum Gesundheitsschutz und weisen darauf hin, dass in den Gebäuden des Oberlandesgerichts Düsseldorf die Pflicht gilt, in den öffentlichen Bereichen eine medizinische Maske zu tragen.

Mit freundlichen Grüßen

Christina Klein Reesink Dr. Jan Steils

Für Fragen, Kommentare und Anregungen steht Ihnen zur Verfügung: pressestelle@olg-duesseldorf.nrw.de