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Die Liste der EU-Resolution 881/2002 zur Prüfung verdächtiger Personen und Gruppen ist in vielen Bereichen des täglichen Lebens zu beachten. Danach darf kein Wirtschaftsbeteiligter Geld für Waren, Dienstleistungen, Gehälter, etc. an Personen/Unternehmen auszahlen, die auf den Sanktionslisten geführt werden. Ebenso dürfen keine Produkte sowie wirtschaftliche Ressourcen bereitgestellt werden, anhand derer wiederum finanzielle Mittel freigesetzt werden könnten. Immobilien sind weder von auf den Sanktionslisten geführten Personen zu kaufen, zu verkaufen noch an sanktionierte Personen gewerblich zu vermieten.