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Justizauktion

Justiz-Auktion

Beschlagnahmte, eingezogene, gepfändete oder ausgesonderte Gegenstände online ersteigern

Die Online-Versteigerungsplattform der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen. Bieten, Zuschlag, Zahlung, Warenerhalt: bewährter Ablauf und sichere Bedingungen für Käufer und Verkäufer.

Unter www.justiz-auktion.de betreibt die Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen eine eigene Auktionsplattform. Dabei ist die Justiz-Auktion mehr als ein staatliches Versteigerungshaus. Ausschließlicher Anbieter der zur Versteigerung gelangenden Gegenstände ist die Justiz.

Geboten werden ein bewährter Ablauf und sichere Bedingungen.

Wer kann bieten? Die Justiz-Auktion ist ein Angebot für Jedermann. Jeder Bürger kann den Gegenstand seiner Wahl über die Auktionsplattform ersteigern.

Wer kann Verkäufer werden? Anders als bei gewohnten Internetauktionen handelt es sich bei den Verkäufern ausschließlich um die Justiz mit ihren Gerichten, Staatsanwaltschaften und Vollstreckungsorganen. Als Verkäufer können sich alle Justizeinrichtungen und Gerichtsvollzieher in Deutschland beteiligen. Seit 2015 kooperien Deutschland und Österreich bei der Nutzung der Versteigerungsplattform.

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Internetversteigerung in der Zwangsvollstreckung und der Internetversteigerungsverordnung des Landes können ab Januar 2010 auch von Gerichtsvollziehern gepfändete Gegenstände im Internet über die Justiz-Auktion versteigert werden.