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Quelle: © panthermedia.net / Marko Volkmar

Zwangsversteigerungstermine im Web

Gesucht und gefunden: einfach Postleitzahl eingeben

Einen besonderen kostenfreien Service bietet die Justiz im Bereich der Zwangsversteigerungen. Hier können Sie sich über Termine im Bereich der Zwangsversteigerung von Immobilien (Grundstücke, Häuser, Eigentumswohnungen, etc.) informieren.

 

Wie sämtliche Amtsgerichte in Nordrhein-Westfalen veröffentlicht auch das Amtsgericht Mönchengladbach die amtlichen Bekanntmachungen der Versteigerungstermine nur noch im Internet im Zwangsversteigerungsportal.

Dort können Interessenten in den meisten Fällen Gutachten, Exposees und Fotos einsehen und erhalten für Karten und Luftbilder einen vereinfachten Zugriff auf den Geodatenserver. Ferner können Immobilien aufgrund diverser Kriterien (z.B. Art des Objekts, Lage) gesucht werden.

Hier veröffentlichten wir für Sie als Service einen Schnellzugriff auf bis zu 10 aktuelle Versteigerungstermine des Amtsgerichts Mönchengladbach. Durch Anklicken der Objektart gelangen Sie direkt zu den detaillierten Informationen im Zwangsversteigerungsportal.

Objekt Termin
Mehrfamilienhaus, Reihenhaus externer Link, öffnet neues Browserfenster
Regentenstraße 202_, 41061 Mönchengladbach, Eicken
Verkehrswert: € 190.000,-
Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer), nebst Sondernutzungsrecht an einer Terrasse bzw. Zier- und Nutzgarten externer Link, öffnet neues Browserfenster
Vorster Straße 142, 41169 Mönchengladbach, Hardt
Verkehrswert: 122.000,- €
land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück, unbebautes Grundstück externer Link, öffnet neues Browserfenster
Ueddinger Feld, 41066 Mönchengladbach, Neuwerk
Verkehrswert: € 16.0000,-
eingeschossiges Gebäude mit Flachdach externer Link, öffnet neues Browserfenster
Zeppelinstraße 10, 41065 Mönchengladbach, Lürrip
Verkehrswert: 700,00 EUR
Garage, Doppelhaushälfte externer Link, öffnet neues Browserfenster
Lahnstraße 10, 41065 Mönchengladbach, Hardterbroich-Pesch
Verkehrswert: 95.000 €
Doppelhaushälfte externer Link, öffnet neues Browserfenster
Moselstraße 51, 41065 Mönchengladbach, Hardterbroich
Verkehrswert: € 162.000,-
Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer), nebst Sondernutzungsrecht an Flächen im Spitzboden externer Link, öffnet neues Browserfenster
An der Holter Heide 64, 41069 Mönchengladbach
Verkehrswert: 133.000,- €
Einfamilienhaus externer Link, öffnet neues Browserfenster
Broicher Straße 146, 41179 Mönchengladbach, Broich
Verkehrswert: € 234.000,--
Eigentumswohnung (1 bis 2 Zimmer) externer Link, öffnet neues Browserfenster
Aachener Straße 420, 41069 Mönchengladbach, Holt
Verkehrswert: € 30.000,-
gewerblich genutztes Grundstück externer Link, öffnet neues Browserfenster
An der Bahn/ Hamburgring 95, 41179 Mönchengladbach, Rheindahlen
Verkehrswert: 1,- €

Das bundesweite Portal für Zwangsversteigerungen (http://www.zvg-portal.de/) externer Link, öffnet neues Browserfenster
Veröffentlichung der Versteigerungstermine und detaillierte Informationen zu den Immobilien


Allgemeine Informationen
In der Zwangsversteigerung geht es um Grundstücke (unbebaut oder bebaut mit Ein- oder Mehrfamilienhäusern), Gewerbegrundstücke, Eigentumswohnungen oder Teileigentumsrechte (Garagen, Einstellplätze, Ladengeschäfte o.ä.) Sie werden im Rahmen einer Zwangsvollstreckung (z.B. im Auftrag z.B. einer Bank, wenn der Grundstückseigentümer die Raten für seinen Kredit nicht gezahlt hat) versteigert oder z.B. zur Auflösung einer Gemeinschaft (z.B. Erbengemeinschaft, gemeinschaftliches Eigentum von mehreren Personen).
Die Versteigerung findet statt in einer öffentlichen Sitzung des Amtsgerichts, in dessen Bezirk das zu versteigernde Objekt liegt.


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Ablauf des Versteigerungstermins 
Nach dem Aufruf und Feststellung der Sache (also um welches Objekt es geht) stellt der Rechtspfleger, der die Sitzung leitet, fest, welche Verfahrensbeteiligten erschienen sind. Danach folgt die Bekanntgabe der erforderlichen Grundstücksnachweisungen und die Feststellung der Versteigerungsbedingungen und des Geringsten Gebots (evtl. bestehen bleibende Rechte sowie das geringste Bargebot).
Sodann folgt die eigentliche Versteigerung mit der Mindestbietzeit von einer halben Stunde, in der Sie Gebote abgeben können. 
Nach dem Schluss der Versteigerung wird mit den Beteiligten über die Erteilung des Zuschlags verhandelt. Ggfs. wird hiernach unmittelbar die Entscheidung über den Zuschlag durch Beschluss des Amtsgerichts verkündet. Das Gericht kann jedoch auch zur Entscheidung über den Zuschlag einen gesonderten Termin anberaumen. 
Mit der Verkündung des Zuschlagsbeschlusses durch das Gericht wird der Ersteher Eigentümer. Von diesem Zeitpunkt an gehen die Rechte und Pflichten des Eigentümers auf den Ersteher über.