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II.1

Behandlung von Urheberrechtsverletzungen im Zusammenhang mit Filesharing-Netzwerken

Behandlung von Urheberrechtsverletzungen im Zusammenhang mit Filesharing-Netzwerken

(Berichterstattung: Bayern)

1.
Die Justizministerinnen und Justizminister haben die Problematik der Behandlung von Massen-Strafanzeigen im Zusammenhang mit der Nutzung von Tauschbörsen im Internet (Filesharing-Netzwerke) erörtert. Sie stellen mit Besorgnis fest, dass die Staatsanwaltschaften wegen der ungenügenden zivilrechtlichen Auskunftsansprüche in einem Ausmaß zu Hilfeleistungen für die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche der Urheberrechtsinhaber auf Staatskosten herangezogen werden, die rechtlich umstritten und in der Masse kaum noch zu bewältigen sind.

2.
Die Justizministerinnen und Justizminister appellieren an den Bundesgesetzgeber, den zivilrechtlichen Schutz des Urheberrechts so auszugestalten, dass zivilrechtliche Abwehr- und Ersatzansprüche vom Rechteinhaber auf dem dafür vorgesehenen Weg effektiv durchgesetzt werden können. Hierzu ist insbesondere die Einräumung ausreichender zivilrechtlicher Auskunftsansprüche gegenüber den Internet-Service-Providern erforderlich. Die Justizministerinnen und Justizminister bitten die Bundesregierung, entsprechende Gesetzesvorschläge vorzulegen.