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I.2

Bereinigung des Systems der Rechtswegzuweisungen

Bereinigung des Systems der Rechtswegzuweisungen

(Berichterstattung: Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg)

1.
Die Justizministerinnen und Justizminister bekräftigen die Empfehlung ihrer 76. Konferenz vom 29. und 30. Juni 2005 in Dortmund zur Bereinigung des Systems der Rechtswegzuweisungen. Sie sprechen sich dafür aus, vornehmlich historisch motivierte Rechtswegzuweisungen durch an die materiellrechtliche Einordnung der Streitigkeit anknüpfende Regelungen zu ersetzen und insoweit das Grundgesetz zu ändern.

2.
Ausgehend von dem Grundsatz, dass Streitigkeiten in Angelegenheiten des öffentlichen Rechts den allgemeinen oder besonderen Verwaltungsgerichten und privatrechtliche Streitigkeiten den ordentlichen Gerichten zugewiesen werden sollten, befürworten die Justizministerinnen und Justizminister das Vorhaben,

a)
Streitigkeiten im Sinne des Artikels 19 Abs. 4 Satz 2 GG, im Entschädigungsrecht(einschließlich solchen des Artikels 14 Abs. 3 Satz 4 GG) sowie im Recht der Baulandsachen der allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit zuzuweisen und

b)
Streitigkeiten im Sinne des Artikels 34 GG grundsätzlich derjenigen Gerichtsbarkeit zuzuweisen, der auch die Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der dem geltend gemachten Anspruch zugrunde liegenden Ausübung vollziehender Gewalt obliegt.

3.
Die Justizministerinnen und Justizminister bitten die Justizministerin des Landes Nordrhein-Westfalen und den Justizminister des Landes Baden-Württemberg, einen Gesetzentwurf zur Neuordnung der Rechtswegzuweisungen in den in Ziffer 2. bezeichneten Bereichen zu erarbeiten und diesen zeitnah und in geeigneter Weise in ein Gesetzgebungsverfahren einzubringen.