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I.4

Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung und Vereinfachung der Aufsicht in Insolvenzverfahren (GAVI)

Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung und Vereinfachung der Aufsicht in Insolvenzverfahren (GAVI)

(Berichterstattung: Nordrhein-Westfalen)

1.
Dem vom Bundesrat mit großer Mehrheit eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung und Vereinfachung der Aufsicht in Insolvenzverfahren (GAVI) kommt eine besondere Bedeutung für den effektiven Schutz von Schuldnern und Gläubigern in Insolvenzverfahren zu.

2.
Die Konferenz bittet die Mitglieder des Deutschen Bundestages, den Gesetzentwurf zur Verbesserung und Vereinfachung der Aufsicht in Insolvenzverfahren (BT-Drs. 16/7251) möglichst umgehend zu verabschieden.