Aktueller Inhalt:
In Folge der voranschreitenden Digitalisierung und Vernetzung nimmt die technische, ökonomische, aber auch gesellschaftliche Relevanz von (digitalen) Daten und Datendiensten in allen Lebensbereichen stetig zu. Hinter Schlagwörtern wie „Industrie 4.0“, „Internet der Dinge“ oder „Big Data“ verbergen sich gewaltige Möglichkeiten für unterschiedlichste Bereiche – von Gesundheit, Umwelt und Ernährungssicherheit über Klimapolitik und Ressourceneffizienz bis hin zu Energie, intelligenten Verkehrssystemen und intelligenten Städten. Den damit verbundenen Chancen für Unternehmen und Gesellschaft stehen dabei nicht nur technische und ökonomische Herausforderungen gegenüber. Eine digitale Gesellschaft braucht auch einen verlässlichen Rechtsrahmen, damit Freiheit, Gleichheit, Demokratie und Gerechtigkeit gewahrt bleiben. Allen Bürgerinnen und Bürgern, aber auch den Unternehmen, muss ein rechtssicherer und grundrechtskonformer Umgang mit digitalen Daten ermöglicht werden.
Vor diesem Hintergrund haben sich die Justizministerinnen und Justizminister der Länder bereits auf ihrer Frühjahrskonferenz im Juni 2015 mit den Folgen der Digitalisierung auf das Zivilrecht befasst und beschlossen, eine Arbeitsgruppe einzurichten, die unter nordrhein-westfälischer Federführung der Frage nachgeht, ob in diesem Bereich gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht.
Bericht der Arbeitsgruppe
Zur Justizministerkonferenz am 21./22. Juni 2017 hat die Arbeitsgruppe ihren ersten Bericht vorgelegt. Unter der Prämisse, dass kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht, soweit und solange das geltende ("analoge") Recht tragfähige Normen auch für die Folgen der Digitalisierung bereithält und es den Gerichten überantwortet werden kann, die neuen Sachverhalte sachgerechten Lösungen zuzuführen, zeichnet der Bericht ein differenziertes Bild. Insgesamt sieht die Arbeitsgruppe das deutsche Zivilrecht als gut gerüstet an, den derzeitigen Herausforderungen der digitalen Welt gerecht zu werden. Gleichwohl besteht aus ihrer Sicht in einigen Punkten Anlass für gesetzgeberische Maßnahmen.
Fortsetzung der Arbeitsgruppe
Die Justizministerinnen und Justizminister der Länder haben sich dafür ausgesprochen, sich der im Arbeitsgruppenbericht aufgezeigten Handlungsfelder im Rahmen künftiger Gesetzgebungsvorhaben anzunehmen. Zugleich haben sie die Arbeitsgruppe beauftragt, ihre Arbeit fortzusetzen und sich vertieft mit bisher ausgeklammerten Themen, insbesondere den zivilrechtlichen Aspekten im Zusammenhang mit „Big Data“, zu befassen, sowie gegebenenfalls auch Fragestellungen, die sich aus der Dynamik der digitalen Entwicklung perspektivisch ergeben, aufzugreifen. Ausweislich weiterer Beschlüsse der Justizministerinnen und Justizminister beschäftigt sich die Arbeitsgruppe darüber hinaus mit Fragen der Algorithmentransparenz sowie mit der Prüfung der Frage, ob und ggf. durch welche Maßnahmen sensible Gesundheitsdaten wirksam gegen Kommerzialisierung geschützt werden sollten.
Zu diesen Themen hat die Arbeitsgruppe zur Justizministerkonferenz am 15. November 2018 einen Bericht vorgelegt.
Die Arbeitsgruppe hat ferner Fragen im Zusammenhang mit der Haftung für autonome Systeme (Robotic Law) geprüft. Zudem hat sie Anwendungsfelder und rechtliche Aspekte der Blockchain-Technologie sowie die Frage in den Blick genommen, ob für maschinengenerierte Daten Leistungsschutzrechte bestehen bzw. etabliert werden sollten.
Der zu diesem Themenbereich verfasste Bericht ist der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister der Länder am 5./6. Juni 2019 vorgelegt worden.
-
Bericht der Arbeitsgruppe vom 15. April 2019
.pdf 1.8 MB
-
Berichte vom 1. Oktober 2018 und 15. April 2019
.pdf 3.6 MB
Veranstaltungen und Veröffentlichungen
Die Arbeitsgruppe wird sich weiterhin an der aktuellen Diskussion über die zivilrechtlichen Folgen der Digitalisierung beteiligen und den Austausch mit der Fachöffentlichkeit suchen.
Workshop im Ministerium der Justiz NRW
Insoweit hat am 06.12.2017 im Ministerium der Justiz NRW ein Workshop stattgefunden, bei dem sich rund 60 Teilnehmer aus Wissenschaft, Wirtschaft, Politik und Anwaltschaft in einer regen Diskussion über die Ergebnisse des Berichts vom 15. Mai 2017 ausgetauscht haben. Nachdem Herr Minister der Justiz Peter Biesenbach die Veranstaltung mit einem Grußwort eröffnet hat, haben Herr Dr. Steinrötter (Uni Hannover), Herr Prof. Dr. Beurskens (Uni Passau), Frau Prof. Dr. Specht-Riemenschneider (Uni Bonn) und Frau Dr. Herzog (Rechtsanwältin, DAV) die Thesen der Arbeitsgruppe in ihren Vorträgen zu den vier Themenbereichen des Berichts "Dateneigentum", "Digitales Vertragsrecht", "Digitales Persönlichkeitsrecht" und "Digitaler Nachlass" eingehend gewürdigt. Die Vorträge der Referentinnen und Referenten sind zwischenzeitlich in einem von Frau Prof. Specht-Riemenschneider herausgegebenen Tagungsband verschriftlicht worden.
- Carl Heymanns Verlag, KWI - Karlsruher Schriften zum Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht, „Digitaler Neustart“ (KWI 37),
ISBN 978-3-452-29239-1
Beiträge in Fachzeitschriften etc.
-
Braucht das BGB ein Update?
.pdf 117 kB
-
Braucht das BGB ein Update?
.pdf 42 kB
-
Ein Update für das Zivilrecht
.pdf 115 kB