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Unterzeichnung des Partnerschaftsabkommens

Partnerschaftsabkommen zwischen dem Hauptstädtischen Landgericht Budapest und dem Landgericht Bonn

Am 28.06.2017 haben der Präsident des Hauptstädtischen Landgerichts Budapest und der Vizepräsident des Landgerichts Bonn Dr. Markus Weber in Budapest eine Partnerschaftserklärung unterzeichnet.

Die Unterzeichnung fand im feierlichen Rahmen unter Anwesenheit der deutschen Konsulin in Budapest, hochrangiger Mitglieder des Budapester Partnergerichts, des Ministeriums der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen, des Oberlandesgerichts Köln, des Landgerichts Bonn und Pressevertretern statt. Das Abkommen beruht maßgeblich auf der Gemeinsamen Erklärung über eine verstärkte Partnerschaft vom 21. April 2008 zwischen Ungarn und dem Land Nordrhein-Westfalen. Durch diese Erklärung sind die beiden Länder in besonderer Weise miteinander verbunden. Der in enger Abstimmung zwischen den Partnergerichten, dem Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen und dem Oberlandesgericht Köln entstandene Vertragstext unterstreicht die gemeinsamen europäischen Werte und rechtsstaatlichen Ziele der Heimatländer der Partnergerichte und sieht eine Zusammenarbeit vor allem in Fragen des internationalen Rechtsverkehrs vor. Geplant sind ebenfalls wechselseitige Hospitationen von Richterinnen und Richtern und anderen Bediensteten.