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Quelle: Justiz NRW

Wiederholungsversuch zum Zwecke der Notenverbesserung in der zweiten juristischen Staatsprüfung

Informationen über das Verfahren des Wiederholungsversuchs zum Zwecke der Notenverbesserung in der zweiten juristischen Staatsprüfung.

Zum Zwecke der Notenverbesserung in der zweiten juristischen Staatsprüfung kann ein Wiederholungsversuch durchgeführt werden.

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