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Staatssekretär Dirk Wedel betonte in seinem Grußwort die hohe Bedeutung der Einheitlichkeit der Prüfungsanforderungen und Leistungsbewertung. Gleichwertige Prüfungsbedingungen zu wahren und sich zugleich der fortschreitenden Digitalisierung in allen Lebensbereichen zu öffnen, stelle gerade im Bereich der juristischen Staatsprüfungen eine besondere Herausforderung dar, die er bei den Anwesenden in guten Händen wisse. Einige Länder bieten schon heute an, die Examensklausuren am Computer zu schreiben. Nordrhein-Westfalen, das rund ein Viertel aller juristischen Staatsprüfungen abnimmt, hat jüngst als erstes Land gesetzlich für beide juristischen Staatsprüfungen die E-Klausur eingeführt: Ab dem 01.01.2024 können die Prüflinge, wenn sie dies wollen, ihre Klausuren IT-unterstützt schreiben.
Gespannt sei er persönlich – so Staatssekretär Wedel weiter –, welche Ideen die Anwesenden dazu entwickeln, wie man die gebotene Auseinandersetzung mit dem nationalsozialistischen Unrecht und dem Unrecht der SED-Diktatur in die juristischen Abschlussprüfungen implementieren könne: „Die Juristinnen und Juristen von morgen müssen nicht nur ihr juristisches Handwerk beherrschen, sondern sie müssen auch rechtliche und ethische Konflikte erkennen und damit umgehen können.“
Die angenehme Atmosphäre der Alten Bibliothek im Landgericht Bonn, die Präsident des Landgerichts Dr. Stefan Weismann für die Tagung freundlicherweise zur Verfügung gestellt hatte, förderte den konstruktiven Austausch über zahlreiche weitere aktuelle Themen der juristischen Abschlussprüfungen, etwa die allseits gewünschte Erhöhung des Frauenanteils in den Prüfungskommissionen.